Meldepflicht elektronische Kassensysteme

Die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme kommt!

Unternehmer, die ein elektronisches Kassensystem, Taxameter oder andere elektronische Aufzeichnungssysteme in ihrem Betrieb nutzen, sollten eine wichtige Frist im Blick haben:

Zur Jahresmitte müssen alle Systeme dieser Art beim zuständigen Finanzamt gemeldet sein.

  • Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: bis spätestens zu diesem Datum
  • Systeme, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft werden: innerhalb eines Monats
  • Außerbetriebnahme eines Systems: innerhalb eines Monats

 

Die Meldung hat ausschließlich digital zu erfolgen, wahlweise über:

  • das Portal „Mein ELSTER“
  • die ERiC-Schnittstelle
  • den Upload einer XML-Datei

Die Einhaltung dieser Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Frist nicht einhält, riskiert eine Geldbuße. Unternehmer sollten also zeitnah prüfen, ob ihre Kassensysteme korrekt registriert sind und künftige Anschaffungen rechtzeitig planen.

Sie zeigen damit die auch die Transparenz ihrer Buchführung und sowie ihre steuerrechtliche Compliance, was in der Kommunikation mit dem Finanzamt nicht unerheblich sein kann.

Sie haben Fragen? Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne jederzeit.

Wir beraten Sie

Telefon E-Mail