Luftverkehrsteuer seit dem 1. Juli 2026 gesenkt

Wer von einem deutschen Flugplatz abfliegt, löst grundsätzlich Luftverkehrsteuer aus. Die Steuer wird von der Zollverwaltung erhoben und an den Bund abgeführt. Ihre Höhe richtet sich nach der Entfernung des Reiseziels.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten niedrigere Steuersätze je Fluggast:

  • Bis 2.500 Kilometer: 13,03 Euro statt bisher 15,53 Euro
  • 2.500 bis 6.000 Kilometer: 33,01 Euro statt bisher 39,34 Euro
  • Über 6.000 Kilometer: 59,43 Euro statt bisher 70,83 Euro

Wie wird die Entfernung bestimmt?

Für die Einordnung zählt nicht die tatsächlich geflogene Strecke. Maßgeblich ist vielmehr die Entfernung zwischen Frankfurt am Main als größtem deutschen Verkehrsflughafen und dem größten Verkehrsflughafen des Ziellandes. Danach werden die Zielländer einer von drei Distanzklassen zugeordnet.

Was bedeutet die Änderung für Unternehmen?

Mit der Senkung kehrt die Luftverkehrsteuer auf das Niveau zurück, das vor dem 1. Mai 2024 galt. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, Luftverkehrsunternehmen zu entlasten und den Luftverkehrsstandort Deutschland zu stärken.

Für Unternehmen mit regelmäßigem oder hohem Reiseaufkommen sinken die steuerlich relevanten Kosten pro Flug. Der Effekt bleibt im Einzelfall überschaubar, kann sich bei vielen Geschäftsreisen jedoch summieren. Es empfiehlt sich daher, die Reisekosten- und Budgetplanung für das zweite Halbjahr 2026 zu aktualisieren.


Fazit: Die niedrigeren Steuersätze entlasten Flugreisen ab deutschen Flughäfen. Unternehmen sollten prüfen, ob die neuen Beträge bereits in ihren Reisekostenrichtlinien, Kalkulationen und Planungen berücksichtigt sind.

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