Jahresabschluss erstellen mit S&P Steuerberatung
Der Jahresabschluss ist mehr als nur eine Pflichtübung – er ist eine Momentaufnahme Ihres unternehmerischen Erfolgs. Doch die Erstellung einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) kann schnell zur Herausforderung werden. Komplexe gesetzliche Vorgaben, strenge Fristen und die Sorge um Fehler belasten viele Unternehmer.
Hier kommen wir ins Spiel: Als erfahrene Steuerberater mit interdisziplinärem Ansatz und einem starken Netzwerk übernehmen wir die Erstellung Ihres Jahresabschlusses – professionell, präzise und rechtssicher.
Warum der Jahresabschluss so wichtig ist
Der Jahresabschluss ist das Herzstück Ihrer Buchführung. Er fasst die finanziellen Ergebnisse eines Geschäftsjahres zusammen und liefert wertvolle Erkenntnisse für Ihre Zukunft als Unternehmer. Ob Gewinnermittlung, Bilanzierung oder die Abgabe von Steuererklärungen – jeder Schritt muss sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Ein fehlerhafter Abschluss kann nicht nur zu Ärger mit dem Finanzamt führen, sondern auch Ihre strategische Planung beeinträchtigen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht (Deutsch und Englisch)
- Gewinnermittlungen für Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler
- Digitale Übermittlung an Institutionen wie das Finanzamt, den Bundesanzeiger und Banken
- Digitaler Freizeichnungsprozess für eine effiziente und transparente Zusammenarbeit
- Support bei der Buchführung und ordnungsgemäßen Archivierung Ihrer Belege
Von Start-ups bis zum Mittelstand
Zu unseren Mandanten gehören kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung, ebenso wie Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und innovative Start-ups. Sollten Sie eine Kapitalgesellschaft führen oder als Einzelunternehmer tätig sein – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihren Bedürfnissen passen.
Diese Fragen beschäftigen unsere Mandanten am häufigsten
Gerne beantworten unsere Steuerberater all Ihre individuellen Fragen in einem persönlichen Gespräch vor Ort in Münster oder auch telefonisch. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne in unserem FAQ-Bereich umschauen und erste Antworten auf die häufigsten Fragen finden.
Wann muss ich einen Jahresabschluss erstellen?
Der Jahresabschluss muss grundsätzlich zum Ende eines Geschäftsjahres erstellt werden. In der Regel entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, es kann aber auch abweichen. Die Erstellung sollte zeitnah erfolgen, um eine reibungslose Steuererklärung und Unternehmensplanung zu gewährleisten.
Bin ich zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet?
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) sowie bestimmte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Einzelunternehmen und Freiberufler müssen je nach Umsatz und Gewinn entweder eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder einen vollständigen Jahresabschluss vorlegen.
Welche Fristen gelten für die Abgabe beim Finanzamt?
Grundsätzlich gilt eine Frist bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wenn Steuerberater den Jahresabschluss erstellen, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Bei Kapitalgesellschaften kann es zudem kürzere Offenlegungsfristen geben.
Muss ich den Jahresabschluss veröffentlichen?
Kapitalgesellschaften stehen in der Pflicht, ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen oder offenzulegen. Die Offenlegungspflichten hängen von der Unternehmensgröße ab: Während kleine Unternehmen nur eine verkürzte Bilanz veröffentlichen müssen, sind große Unternehmen zur vollständigen Offenlegung verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen dieser Pflicht in der Regel nicht.
Wie lange muss ich die Dokumente aufbewahren?
Alle buchhalterischen Unterlagen, einschließlich des Jahresabschlusses, müssen gemäß § 257 HGB und § 147 AO für 10 Jahre aufbewahrt werden. Das betrifft sowohl digitale als auch gedruckte Dokumente.
Wer darf einen Jahresabschluss erstellen?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen seinen Jahresabschluss selbst erstellen. Aufgrund der komplexen steuerlichen und rechtlichen Anforderungen beauftragen viele Unternehmen jedoch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, um Fehler zu vermeiden und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Sie müssen Ihren Jahresabschluss machen und brauchen Support?
Sprechen Sie mit uns! Nutzen Sie unser Know-how im Bereich der Jahresabschlüsse. Wir erstellen Ihre Bilanz, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und was Sie sonst noch benötigen. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Kennenlerntermin und erfahren Sie, wie wir Ihnen Zeit, Geld und Nerven schonen können.
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